Asbest
Gesundheitliche Aspekte
Asbest gehört zu dem beim Menschen nachgewiesenen krebserregenden faserförmigen Stäuben. Das Einatmen der unsichtbaren, lungengängigen Fasern kann Asbestose, Lungenkrebs oder Rippenfelltumore (maligne Mesotheliom) verursachen.
Rechtliche Aspekte
Das Verwenden und in Verkehrbringen von Spritzasbest ist seit 1979 verboten, die meisten anderen schwach gebundenen Asbestprodukte seit 1986. Letzte Übergangsfristen für einzelne festgebundene Asbestprodukte endeten 1993.
Regelwerke
Die Asbestrichtlinie NRW
Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden - Fassung Januar 1996 –
TRGS 519 Asbest. Abbruch- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI)- Januar 2007
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
